Etabliert & Ertragreich: aktuell 9,45% Rendite mit langfristigem Mietvertrag
275.000 €
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Sie suchen nach einer lukrativen Investitionsmöglichkeit? Dann sollten Sie sich dieses vermietete Objekt nicht entgehen lassen! Zum Verkauf steht eine Immobilie mit hervorragender Rendite und langfristigem Mietvertrag in Bremerhaven. Die Verkäufer mit entsprechenden gewerblichen Zulassungen können als Mieter übernommen werden Mit einer Jahresnettokaltmiete von 26.000 € bietet dieses Objekt eine ausgezeichnete Basis für eine nachhaltige Investition. Ein langfristiger Mietvertrag sichert Ihnen regelmäßige Einnahmen und Stabilität.Alternativ kann das Objekt ohne Umbauten auch wohnwirtschaftlich genutzt werden. Der unbebaute, gepflasterte Teil des Objekts kann bebaut werden.
# Weitere Angaben
Verfügbar ab: sofort Objektzustand: gepflegt
Käuferprovision: 3 % inkl. gesetzl. MwSt.
Grundstücksfläche: ca. 333 m² Vermietbare Fläche: ca. 130 m²
# Energie
Energieausweis: Energieverbrauchsausweis Wesentliche Energieträger: Gas Energieverbrauch für Warmwasser enthalten Baujahr (gemäß Energieausweis): 1980 Wesentliche Energieträger: Gas, Effizienzklasse E, 175 kw/h qm
Anbieter-Objekt-ID: 34#qXJt8y
Rechtliche Angaben
fimdeu UG (haftungsbeschränkt)
Osterstraße 2
26122 Oldenburg
Tel.: 0441 / 30916171
Fax: 0441 / 21 71 33 59
E-Mail: fb@fimdeu.de
Geschäftsführung: Helmut Ziehm
Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg HRB 212756
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Friedrich Beeken (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg, Ringstraße 4, 26721 Emden
Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg, Ringstraße 4, 26721 Emden
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-LEUN-B5PEZ-63 (für § 34d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-121-6411-49 (für § 34f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-121-DE11-56 (für § 34i GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.